Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Geltungsbereich, Sonderbedingungen
Sämtlichen Leistungen und Lieferungen der Firma BSVG-KLIX MBH liegen die folgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Lieferverträge. Abweichende Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, gelten als abgelehnt, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich von der Firma BSVG-KLIX MBH anerkannt sind. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit vorsorglich widersprochen. Es gelten die im Folgenden aufgeführten Bedingungen bei Abschluss eines Vertrages in mündlicher oder schriftlicher Form als vereinbart.

2. Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote der Firma BSVG-KLIX MBH erfolgen stets freibleibend und sind damit nicht bindend, sofern nicht in den Angeboten konkrete Termine, Daten, Lieferarten Zahlungsweisen und Qualitäten als auch Quantitäten festgelegt wurden. Die der Firma BSVG-KLIX MBH erteilten Aufträge und gemachten Angebote bedürfen zum rechtsgültigen Vertragsschluss der schriftlichen Bestätigung durch die Firma BSVG-KLIX MBH. Ein Vertrag kommt auch dann zustande, wenn der Kunde auf dem Lieferschein die Abnahme und den ordnungsgemäßen Zustand der Ware bestätigt. Bei der Lieferung von Massengütern erfolgt die Preis- und Mengenberechnung nach den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preislisten der Firma BSVG-KLIX MBH, den vorab schriftlich vereinbarten Preisen und/oder den gesetzlichen/handelsüblichen Bemessungsfaktoren, insbesondere nach dem Umsatzsteuergesetz.

3. Preise
Die Preise der Firma BSVG-KLIX MBH enthalten zunächst eine Abnahme ab Werk (EXW). Der Transport und das Transportrisiko liegen hier alleine beim Kunden. Eine Lieferung frei Haus bzw. im Silo eingeblasen, soweit dies im Angebot angegeben ist, beinhaltet eine Einblaszeit bzw. Abladezeit von maximal einer Stunde. Die darüber hinausgehenden Zeiten sind gesondert vom Käufer zu entgelten. Der Kunde trägt ebenfalls die obligatorische Abschlauchpauschale. Falls es in einem Zeitraum von zwei Monaten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung Kostensteigerungen gibt, so kann die Firma BSVG-KLIX MBH die Preise entsprechend anpassen. Kostensteigerungen sind insbesondere Steigerungen von Lohn- und Materialkosten, Änderungen von Steuern, Zöllen, sonstigen Lasten und Aufwendungen sowie Speditionskosten.

4. Lieferungen
Alle Sendungen (auch Rücksendungen) im Rahmen von Handelsgeschäften erfolgen auf Rechnung und Gefahr der Firma BSVG-KLIX MBH.
Die Firma BSVG-KLIX MBH ist zu Teillieferungen berechtigt. Die volle Ausnutzung des Ladegewichts bzw. der Ladefähigkeit des jeweiligen Transportmittels behält sich die Firma BSVG-KLIX MBH vor. Der Lieferungsempfänger hat dafür Sorge zu tragen, dass der Lieferort mit den Fahrzeugen der Firma BSVGKLIX MBH zu erreichen ist. Zufahrtswege müssen für einen Transport durch LKW mit einem maximalen Gesamtgewicht von 40 Tonnen zugelassen und geeignet sein. Die Lieferung darf mit befreiender Wirkung an jede anwesende Person aus dem Geschäftsbetrieb oder dem Haushalt des Empfängers erfolgen.
Sofern nicht seitens der Firma BSVG-KLIX MBH eine ausdrücklich genaue Lieferzeit schriftlich mitgeteilt wird, handelt es sich bei sämtlichen Lieferangaben der Firma BSVG-KLIX MBH um Circa-Angaben, die nicht verbindlich sind. Sollte die Firma BSVG-KLIX MBH eine Lieferung aufgrund von höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Kriegsereignissen oder unverschuldeter Betriebsstörungen sowohl im eigenem Betrieb als auch in Drittbetrieben nicht möglich sein, so verlängert sich die Lieferungsfrist, soweit eine Lieferzeit fest vereinbart wurde, um die Dauer dieser Verhinderung.
Die Liefergrenze bei privaten Kunden bei Palettenware ist die Bordsteinkante, bei einer losen Anlieferung mittels Silo-LKW ist es die Kupplung in der Hauswand. Für Schäden am Lagerraum wird nicht gehaftet. Das Einblasen erfolgt soweit möglich mit Absauggebläse, es kann kurzzeitig zu einem Differenzüberdruck von 0,2 bar kommen. Die Statik des Lagers hat dies zu berücksichtigen. Die Lieferung erfolgt ausschließlich in geeignete Behältnisse. Für die Eignung der zu befüllenden Anlage und des Behältnisses haftet der Käufer. Die Standardschlauchlänge der Silofahrzeuge beträgt 30 m. Die Qualitätsgarantie erlischt somit sobald die Schlauchlänge bei der Befüllung 30 m überschreitet.

5. Sicherungen
Die von der Firma BSVG-KLIX MBH gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung der dafür vorgesehenen Wechsel und Schecks das Eigentum der Firma BSVG-KLIX MBH. Zahlungen werden auf die ältesten Forderungen der Firma BSVG-KLIX MBH angerechnet. Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt belieferten Waren im Rahmen seines ordnungsmäßigen Geschäftsbetriebes, zu verarbeiten und zu veräußern, bzw. zur Erbringung einer Lieferung und Leistung zu verbrauchen. Im Falle der Veräußerung oder des Verbrauches zur Erbringung einer Lieferung und Leistung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass der Käufer bereits im Voraus seine Entgeltforderungen aus der Weiterveräußerung oder der Erbringung der Lieferung und Leistung gegenüber den Endabnehmern an die Firma BSVG-KLIX MBH abtritt. Soweit vom Käufer die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren verarbeitet werden, sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass die Verarbeitung für die Firma BSVG-KLIX MBH erfolgt. In diesem Falle erwirbt die BSVG-KLIX MBH Eigentum an der neu hergestellten Sache gemäß § 950 BGB.
Im Falle der Verarbeitung wird die Firma BSVG-KLIX MBH Eigentümerin entsprechend des Anteils ihrer gelieferten Waren an der neu hergestellten Sache.
Im Falle der Veräußerung der hergestellten Sache sind sich die Vertragsparteien einig, dass Entgeltforderungen des Käufers gegenüber den Endabnehmern für Lieferung und Verkauf der neu hergestellten Sache in Höhe des Wertes der gelieferten Sache im Voraus an die Firma BSVG-KLIX MBH abgetreten wird. Der Käufer ist nicht berechtigt, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, die Vorbehaltsware oder die aus dieser neu hergestellten Sachen zur Sicherheit zu übereignen oder zu verpfänden. Werden die unter dem Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder neu hergestellten Sachen beim Käufer durch Dritte gepfändet oder beschlagnahmt, so hat der Käufer die Firma BSVG-KLIX MBH sofort schriftlich zu benachrichtigen.
Mit Vertragsabschluss tritt der Lieferungsempfänger seine Entgeltforderungen im Voraus ab, die Firma BSVGKLIX MBH nimmt diese Abtretung an.
Im Falle der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder Weiterveräußerung der aus den von der Firma BSVG-KLIX MBH gelieferten Waren neu hergestellten Sachen ist der Käufer auf Verlangen der Firma BSVG-KLIX MBH verpflichtet, seine Entgeltforderungen gegen Endabnehmer einzeln nachzuweisen und den Endabnehmern die erfolgte Abtretung bekanntzugeben mit der Aufforderung verbunden, an die Firma BSVG-KLIX MBH zu zahlen. Die Firma BSVG-KLIX MBH ist ebenfalls berechtigt, den Endabnehmern die erfolgte Abtretung zwischen ihr und dem Käufer mitzuteilen und die Entgeltforderungen im eigenen Namen einzuziehen. Übersteigen die im Voraus abgetretenen Forderungen 20 % des gesicherten Anspruchs, so gibt die Firma BSVG-KLIX MBH in dieser Höhe ihre Sicherheiten frei, wenn der Käufer zur Freigabe auffordert.

6. Zahlungen
Die Rechnungen der Firma BSVG-KLIX MBH sind zahlbar, soweit zwischen den Vertragsparteien keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, innerhalb von 10 Tagen ausgehend vom Rechnungsdatum. Soweit die Firma BSVG-KLIX MBH Wechsel, Schecks oder sonstige Zahlungsversprechen entgegennimmt, so erfolgt die Annahme nur erfüllenshalber. Die Firma BSVG-KLIX MBH ist allerdings nicht zur Annahme von Wechseln verpflichtet. Bei einem Zahlungsverzug des Käufers ist die Firma BSVG-KLIX MBH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % Punkten bei Privatkunden und 8% Punkten bei Geschäftskunden über dem zum Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltenden jeweiligen Basiszins der EUZB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Aufrechnung des Käufers mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist von der Firma BSVG-KLIX MBH anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Erfüllungswährung der Zahlungen an die Firma BSVG-KLIX MBH ist der EURO.

7. Gewährleistungsbestimmungen
Der Käufer hat die von der Firma BSVG-KLIX MBH gelieferte Ware unverzüglich bei der Anlieferung zu untersuchen. Der Käufer hat alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen von mehr als 15 %, Über- oder Unterschreitung oder Falschlieferungen binnen 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei der Firma BSVGKLIX MBH anzuzeigen. Verdeckte Mängel hat der Käufer unverzüglich nach Ihrer Entdeckung, spätestens aber vor Ablauf von sechs Monaten seit der Anlieferung, schriftlich gegenüber der Firma BSVG-KLIX MBH geltend zu machen. Kommt der Käufer den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, so gilt die Ware als genehmigt. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Ware im Sinne des § 459 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird die Firma BSVG-KLIX MBH unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche auf ihre Kosten eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung vornehmen. Hierbei steht der Firma BSVG-KLIX MBH ein Wahlrecht zwischen Ersatzlieferung oder Nachbesserung zu. Schlagen zwei Versuche der Ersatzlieferung oder Nachbesserung durch die Firma BSVG-KLIX MBH fehl, so kann der Käufer nach seiner Wahl Minderung oder Wandelung des Vertrages verlangen. Schadenansprüche des Käufers nach §§ 463, 480 Abs. 2 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, es wurden von der Firma BSVG-KLIX MBH Eigenschaften im Sinne des § 459 Abs. 2 BGB bei der zu liefernden Ware zugesichert.
Zugesicherte Eigenschaften müssen ausdrücklich als solche vereinbart sein. Eigenschaften von Proben und Mustern gelten nicht als zugesichert. § 494 BGB ist ausgeschlossen.
Mit Ausnahme der Schadenersatzansprüche wegen zugesicherter Eigenschaften sind sämtliche Schadenersatzansprüche des Käufers (z.B. aus Verzug und Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsverhandlungen, Gewährleistungen, positiven Vertragsverletzung, unerlaubten Handlungen) sowohl gegenüber der Firma BSVG-KLIX MBH als auch gegenüber deren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensersatzansprüche beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma BSVG-KLIX MBH oder der genannten Personen.
Soweit die Firma BSVG-KLIX MBH zum Schadensersatz verpflichtet ist, ist der Schaden durch den Käufer nachzuweisen.

8. Rücktritt
Werden der Firma BSVG-KLIX MBH nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditfähigkeit/- würdigkeit des Käufers betreffen und herabmindern, so ist die Firma BSVG-KLIX MBH zur Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Käufer ist nach der Rücktrittserklärung der Firma BSVG-KLIX MBH verpflichtet, unverzüglich nach Aufforderung die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren herauszugeben.
Im Falle der Verarbeitung ist der Käufer ebenfalls verpflichtet, die neu hergestellte Sache nach Aufforderung durch die Firma BSVG-KLIX MBH an diese herauszugeben. Im Falle des Rücktritts ist die Firma BSVG-KLIX MBH berechtigt, 10 % des vereinbarten Preises für die Lieferung als Aufwendungsersatz zu verlangen. Es steht dem Käufer frei, niedrigere Aufwendungen seitens der Firma BSVG-KLIX MBH nachzuweisen.
Die Firma BSVG-KLIX MBH ist weiter zum Rücktritt berechtigt, wenn sie zur Abwicklung des Vertrages ein Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, aber vom Lieferanten nicht fristgerecht beliefert wird. In diesem Falle erklärt die Firma BSVG-KLIX MBH den Rücktritt unverzüglich, sofern sie von ihrem Rücktrittsrecht gegenüber dem Käufer Gebrauch machen will. Sollte der Firma BSVG-KLIX MBH aufgrund der unter 4. genannten unverschuldeten Leistungsverzögerungen eine Lieferung nicht möglich sein, so ist die Firma BSVG-KLIX MBH ebenfalls zum Rücktritt berechtigt.

9. Annahmeverzug
Nimmt der Käufer die von der Firma BSVG-KLIX MBH gelieferten Waren nicht an, so hat die Firma BSVG-KLIX MBH während des Annahmeverzuges des Käufers nur Vorsatz oder Fahrlässigkeit zu vertreten. Bei Gattungsschulden geht mit Annahmeverzug die Leistungsgefahr auf den Käufer über.

10. Pfändungen
Der Käufer hat Pfändungen und Zwangsvollstreckungen Dritter bezogen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder aus diesen neu hergestellten Sachen unverzüglich der Firma BSVG-KLIX MBH mitzuteilen. Der Käufer ist verpflichtet, Gläubiger auf den Eigentumsvorbehalt und das Eigentum der Firma BSVG-KLIX MBH hinzuweisen.

11. Änderungen
Werden die vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen durch schriftliche Vereinbarungen von der Firma BSVG-KLIX MBH teilweise abgeändert, so bleiben die übrigen Bedingungen gültig. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Zahlungen sowie der Gerichtsstand ist Bautzen/Sachsen. Für jegliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend und anzuwenden.

Klix den 14.01.2011
Die Geschäftsleitung

 

BSVG Biostoffverwertungsgesellschaft Klix mbH
Hauptstraße 59 • 02694 Großdubrau OT Klix Telefon: 035934 / 788980 • Telefax: 035934 / 779811 E-Mail:
852 Besucher seit Januar 2011